Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
will, muss im Antrag angegeben, dass er wegen Überarbeitung in
psychotherapeutischer Behandlung gewesen ist. Das hat das
Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 1/12) entschieden.

Köln (dapd). Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
will, muss im Antrag angegeben, dass er wegen Überarbeitung in
psychotherapeutischer Behandlung gewesen ist. Das hat das
Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 1/12) entschieden.

In dem Fall hatte die Versicherung nach Untersuchungen,
Beratungen und Behandlungen in den letzten fünf Jahren gefragt. Die
Behandlung wegen beruflicher Überanstrengung ist in diesem
Zusammenhang bei Antragstellung anzugeben.

dapd.djn/T2013020101886/ome/K2120/rad/

(Köln)