Manche nutzen den Bus für die tägliche Fahrt
zur Arbeit, andere gelangen damit in den Urlaub. „Doch welche Regeln
dabei gelten, ist vielen Buspassagieren wohl unbekannt“, hat der auf
Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus
Kornwestheim beobachtet.
Kornwestheim (dapd). Manche nutzen den Bus für die tägliche Fahrt
zur Arbeit, andere gelangen damit in den Urlaub. „Doch welche Regeln
dabei gelten, ist vielen Buspassagieren wohl unbekannt“, hat der auf
Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus
Kornwestheim beobachtet.
Der sicherste Platz in einem Bus sei ein Sitzplatz. Also sollte
man ihn nutzen, wenn er zur Verfügung stehe. Sitzplätze dürften
nicht für zusteigende Bekannte freigehalten oder durch Gepäck belegt
werden. „Wenn nur noch Stehplätze vorhanden sind, sollte man sich
einen sicheren Halt suchen und die angebrachten Haltevorrichtungen
nutzen“, empfiehlt Winter. Absolut verboten sei es, sich gegen die
Türen des Busses zu lehnen.
Grundsätzlich gelte für Passagiere von Linienbussen sinngemäß
das, was für Autofahrer im Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung
geregelt sei. „Also sich vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten
und keinen anderen zu schädigen, zu gefährden oder mehr, als nach
den Umständen unvermeidbar, zu behindern oder zu belästigen“, sagt
der Rechtsanwalt.
Zudem sei den Anweisungen des Buspersonals zwingend Folge zu
leisten. Wer als Fahrgast gegen seine Pflichten verstoße, können vor
die Bustür gesetzt werden.
Zwtl.: Gurtmuffeln droht Bußgeld
Wer mit dem Bus auf Reisen geht, wird feststellen, dass moderne
Reisebusse mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. „Der Fahrer ist
verpflichtet, die Gäste darauf hinzuweisen, dass sie den Gurt
anzulegen haben, zwingen kann er sie hierzu nicht“, sagt Winter.
Der Gesetzgeber schreibe zudem für Omnibusse, in denen
Sicherheitsgurte Pflicht seien, „Informationseinrichtungen“ vor, die
den Fahrgästen anzeigten, wann Sicherheitsgurte anzulegen seien, zum
Beispiel Aufkleber oder Schilder mit dem Gurtsymbol oder auch
elektronische Anzeigen. Achtung, warnt Winter: „Der Bußgeldkatalog
sieht für nicht angeschnallte Fahrgäste eines Reisebusses
Verwarnungsgelder von 30 Euro vor.“
Zwtl. Lebensgefährliche Bremsmanöver
Bei längeren Busreisen sollte die Passagiere unbedingt
angeschnallt sitzen bleiben, außer zum Beispiel beim Gang auf die
Toilette. Die immer wieder bei längeren Busreisen zu beobachtenden
„Gesprächsrunden“, beispielsweise im Bereich der letzten Sitzreihe,
hält der Anwalt für „höchst gefährlich“. Schon bei einem kräftigen
Bremsmanöver würden die unangeschnallten Passagiere „förmlich durch
den Bus katapultiert, und die Folgen kann man sich vorstellen“.
Wer sein Haustier mit in den Bus nimmt, muss laut Winter auf
Folgendes achten: „Hunde dürfen nur an der Leine befördert werden
und müssen einen Maulkorb tragen. Andere Tiere etwa Katzen sind
ausschließlich in geeigneten Behältern mitzuführen, und auf
Sitzplätzen haben Tiere nichts verloren.“
dapd.djn/T2012071600885/nom/K2120/mwa
(Kornwestheim)