Welche Verkehrsregeln gelten eigentlich auf
Parkplätzen und in Parkhäusern? „Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
gilt grundsätzlich dort, wo sogenannter öffentlicher Verkehr
stattfindet“, steckt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt
Michael Winter den groben Rahmen ab: „Sie greift also auch auf
öffentlich genutzten Parkplätzen.

Kornwestheim (dapd). Welche Verkehrsregeln gelten eigentlich auf
Parkplätzen und in Parkhäusern? „Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
gilt grundsätzlich dort, wo sogenannter öffentlicher Verkehr
stattfindet“, steckt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt
Michael Winter den groben Rahmen ab: „Sie greift also auch auf
öffentlich genutzten Parkplätzen. Hierzu zählen Parkplätze vor
Einkaufszentren ebenso wie vor Shopping Malls oder beispielsweise
Möbelhäusern.“ Wer jedoch glaube, damit sei alles klar, „der irrt
gewaltig, und solch ein Irrtum kann teuer werden“, sagt der
Rechtsanwalt aus Kornwestheim.

Die Rechtsprechung hebe nämlich seit einigen Jahren auf einen
wesentlichen Unterschied ab und vertrete die Auffassung, dass ein
Parkplatz in erster Linie dem ruhenden Verkehr dienen solle,
erläutert der Anwalt. Steht an einer Parkplatzeinfahrt der Satz
„Hier gilt die StVO“ sollte man daran denken, dass „dies
uneingeschränkt wohl nur auf Paragraf eins dieser Verordnung zu
beziehen ist“. Dort ist festgeschrieben, dass alle
Verkehrsteilnehmer untereinander ständig Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht walten lassen sollen.

Zwtl.: Schrittgeschwindigkeit ist das richtige Tempo

Rechtsanwalt Winter rät, auf einem Parkplatz nur mit
Schrittgeschwindigkeit zu fahren und ständig bremsbereit zu sein.
„Wer schneller fährt, den trifft, wenn dies bewiesen werden kann,
meist eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt“, sagt er. Dies
gelte selbst dann, wenn ein Unfallkontrahent, ohne die für ihn beim
Rückwärtsausparken geltende besondere Sorgfaltspflicht zu beachten,
einfach zurücksetze.

Fahrspuren auf Parkplätzen werden nicht generell wie
Vorfahrtstraßen behandelt, sondern dienen eigentlich ausschließlich
der Suche nach einem Parkplatz oder einer Parkbucht, wie Winter
erläutert. Pfeile auf der Fahrbahn stellten eine
Fahrtrichtungsempfehlung dar. „Zwar sollte man sie befolgen, jedoch
– wie beispielsweise auch bei Radwegen – stets damit rechnen, dass
andere dies nicht tun“, empfiehlt der Rechtsanwalt den Autofahrern.

Zwtl.: Rechts vor Links gilt nicht immer

Das Prinzip Rechts vor Links gilt auf öffentlichen Straßen – auf
Parkplätzen jedoch nicht uneingeschränkt. Das sei eine weitere
Besonderheit auf Parkarealen. Wer von rechts aus einer Parkbucht
komme, habe nämlich keine Vorfahrt. Kreuzten sich Fahrspuren auf
Parkplätzen, gelte Rechts vor Links nur dann, wenn die Fahrspuren
sogenannten Straßencharakter aufwiesen.

Und noch etwas gibt es laut Winter zu beachten. „Die
Straßenverkehrsordnung gilt nur dort, wo öffentlicher Verkehr
tatsächlich stattfindet, also nicht auf Privatparkplätzen,
abgesperrten Stellflächen von Unternehmen oder Vereinen. Dort kann
der Eigentümer oder Mieter frei entscheiden, ob er die StVO
anwendet.“

dapd.djn/T2012111901345/nom/K2120/mwa

(Kornwestheim)