Der Weg ins Neue Jahr ist Jahr für Jahr mit
viel Getöse und Feuerwerk verbunden. Doch für ungezählte
Autobesitzer endet der Spaß oftmals mit Beschädigungen am eigenen
Fahrzeug. „In den wohl meisten Fällen ist der Urheber des Malheurs
nicht mehr feststellbar“, sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte
Anwalt Michael Winter.

Kornwestheim (dapd). Der Weg ins Neue Jahr ist Jahr für Jahr mit
viel Getöse und Feuerwerk verbunden. Doch für ungezählte
Autobesitzer endet der Spaß oftmals mit Beschädigungen am eigenen
Fahrzeug. „In den wohl meisten Fällen ist der Urheber des Malheurs
nicht mehr feststellbar“, sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte
Anwalt Michael Winter. Allerdings: „Fängt ein Auto durch einen
Feuerwerkskörper an zu brennen oder wird es durch eine Explosion
beschädigt, ist dies dann ein Fall für die Teilkaskoversicherung“,
fügt der Rechtsanwalt aus Kornwestheim hinzu.

Sollte glücklicherweise der Schadensverursacher bekannt sein,
dann könne man ihn beziehungsweise dessen Privathaftpflicht in
Anspruch nehmen. Wie auch immer, in jedem Fall sollte die
Versicherung rasch über das Geschehen informiert werden.

Die Teilkaskoversicherung springt laut Winter ebenfalls in die
Bresche, wenn in der Silvesternacht Glas am Auto zum Beispiel
Scheiben, Scheinwerfer oder Rücklichter durch Feuerwerkskörper
beschädigt würden. „Ich empfehle in jedem Fall, am Neujahrsmorgen
das Auto genau in Augenschein zu nehmen“, sagt Winter. Zudem gelte,
„verursachen unbekannte Dritte mutwillig durch Feuerwerkskörper
einen Schaden an einem Auto, ist ein solcher nur über eine
Vollkaskoversicherung gedeckt“. Wer keine abgeschlossen habe,
„schaut in die Röhre“.

Zwtl.: Das Auto in Sicherheit bringen

Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt der Rechtsanwalt, Vorkehrungen
zu treffen und zwar „so früh wie möglich“. „Am sichersten steht das
Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzelgarage“, sagt Winter. Er
empfiehlt bei Tief- und Gemeinschaftsgaragen darauf zu dringen, dass
diese abgeschlossen würden.

Doch vielfach bleibe das Auto auf der Straße. Dann sollte es
vorsorglich aus typischen Gefahrenzonen herausgebracht werden.
Anwohnerstraßen in der Nähe von Kneipen sowie Marktplätze und
Szenetreffpunkte zählten zu den gefährlichsten Stellplätzen.

Riskant sind auch Autofahrten in der Silvesternacht. Manch ein
Feiernder macht sich einen Spaß daraus, gezündete Böller auf
fahrende Autos zu werfen. Auch querschlagende Raketen, die von
Gehwegen und Balkonen gestartet werden, können das teure Blech
streifen und mindestens ärgerliche Schmauchspuren hinterlassen.

„Aus eigener Erfahrung kann ich nur jedem raten, geflissentlich
vermeiden zwischen 23.30 Uhr des alten Jahres um 0.45 Uhr des neuen
Jahres mit seinem Fahrzeug unterwegs zu sein“, sagt Winter.

dapd.djn/T2012121700512/nom/K2120/mwa

(Kornwestheim)