Beschreibt sich ein Unternehmen in einer
Stellenanzeige als Arbeitgeber mit einem „jungen motivierten Team“,
ist dies kein Indiz für eine Diskriminierung älterer Bewerber. Das
entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg und wies damit die Klage
eines 57-Jährigen ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als
Finanzbuchhalter beworben hatte (Aktenzeichen: 2 Sa 574/11).
Nürnberg (dapd). Beschreibt sich ein Unternehmen in einer
Stellenanzeige als Arbeitgeber mit einem „jungen motivierten Team“,
ist dies kein Indiz für eine Diskriminierung älterer Bewerber. Das
entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg und wies damit die Klage
eines 57-Jährigen ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als
Finanzbuchhalter beworben hatte (Aktenzeichen: 2 Sa 574/11).
Der Kläger hatte Schadenersatz nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt, da er sich vom Unternehmen
wegen seines Alters diskriminiert sah. Zur Begründung verwies er auf
die Stellenausschreibung, in der ausdrücklich ein Arbeitsplatz in
einem „jungen Team“ angeboten worden sei. Ältere Bewerber habe das
Unternehmen daher faktisch ausgeschlossen.
Die Richter lasen die Ausschreibung jedoch anders. Wörtlich hieß
es dort: „Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem
jungen motivierten Team.“ Mit dieser Formulierung habe sich das
Unternehmen offensichtlich selbst beschreiben wollen, befand das
Gericht. Da der Kläger keine weiteren Indizien für eine
Altersdiskriminierung vorbringen konnte, wiesen die Richter die
Klage ab.
dapd.djn/T2012072301750/rog/K2120/mwa
(Nürnberg)