Arbeitnehmer müssen ihr Zeugnis selbst im Betrieb
abholen. Nur unter besonderen Umständen könnten Beschäftigte
verlangen, dass ihr Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber zugestellt wird,
entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem
Kostenverfahren (Aktenzeichen: 10 Ta 31/13).
Berlin (dapd). Arbeitnehmer müssen ihr Zeugnis selbst im Betrieb
abholen. Nur unter besonderen Umständen könnten Beschäftigte
verlangen, dass ihr Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber zugestellt wird,
entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem
Kostenverfahren (Aktenzeichen: 10 Ta 31/13).
In dem Fall hatte der Arbeitnehmer seinem früheren Arbeitgeber
eine Frist zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses gesetzt. Nach
Ablauf der Frist klagte der Arbeitnehmer, ohne seinen Arbeitgeber
noch einmal aufzusuchen. Im folgenden Gütetermin einigten sich beide
Seiten, die Kosten für das Verfahren musste nach dem Beschluss der
Richter jedoch der Arbeitnehmer tragen.
Die beim Landesarbeitsgericht eingelegte Beschwerde gegen diesen
Beschluss blieb erfolglos. Arbeitnehmer müssten ihre Arbeitspapiere,
zu denen grundsätzlich auch das Arbeitszeugnis gehöre, mit Ende des
Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber abholen. Hier hätte der Kläger
zumindest versuchen müssen, das Zeugnis ausgehändigt zu bekommen,
bevor er die Klage einreichte, befanden die Richter.
dapd.djn/T2013022501433/rog/K2120/mwa
(Berlin)