Armbanduhren sind in der Hausratversicherung
nicht als Schmuck versichert und unterliegen damit auch nicht der
entsprechenden Wertgrenze. Das gilt selbst dann, wenn die Uhren aus
Gold und Platin gefertigt sind, wie das Oberlandesgericht Koblenz
entschied (Aktenzeichen: 10 U 771/11).
Koblenz (dapd). Armbanduhren sind in der Hausratversicherung
nicht als Schmuck versichert und unterliegen damit auch nicht der
entsprechenden Wertgrenze. Das gilt selbst dann, wenn die Uhren aus
Gold und Platin gefertigt sind, wie das Oberlandesgericht Koblenz
entschied (Aktenzeichen: 10 U 771/11).
In dem Fall wollte die Hausratversicherung von den 40.000 Euro
teuren Uhren nur 20.000 Euro ersetzen, weil das die Obergrenze für
den Ersatz von Schmuck war. Jetzt muss der Versicherer die Uhren
voll ersetzen.
dapd.djn/T2012080301917/ome/k2120/ph
(Koblenz)