Das Meister-BAföG entwickelt sich zum
Erfolgsmodell: Im vergangenen Jahr bezogen rund 166.000 Frauen und
Männer Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG). Offensichtlich wirken sich die seit 1. Januar 2009
erleichterten Förderbedingungen positiv aus: Im Jahr vor der
Neuregelung erhielten gut 25.000 Menschen weniger das Meister-BAföG.
Berlin (dapd). Das Meister-BAföG entwickelt sich zum
Erfolgsmodell: Im vergangenen Jahr bezogen rund 166.000 Frauen und
Männer Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG). Offensichtlich wirken sich die seit 1. Januar 2009
erleichterten Förderbedingungen positiv aus: Im Jahr vor der
Neuregelung erhielten gut 25.000 Menschen weniger das Meister-BAföG.
Seit nunmehr fast drei Jahren fördert der Staat nicht mehr nur
die erste Weiterbildung nach einem Berufsabschluss, sondern auch
Aufstiegsfortbildungen. So können beispielsweise Meister das BAföG
nutzen, um sich zum Betriebswirt fortzubilden.
Zudem fallen mehr Berufe als vor der Neuregelung unter das
Fördergesetz. So ist eine Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen in
der Kranken- und Altenpflege nicht mehr nur in einigen, sondern in
allen Bundesländern möglich. Außerdem können mit der
Gesetzesänderung auch Erzieher und Erzieherinnen das Meister-BAföG
in Anspruch nehmen.
Das Meister-BAföG setzt sich auf einem einkommensabhängigen
Zuschuss und einem Darlehen für die Lebenshaltungskosten sowie
Zuschuss und Darlehen für die eigentlichen Weiterbildungskosten
zusammen. Als Bedarf für die Lebenshaltungskosten sind derzeit
zwischen 697 Euro für Alleinstehende und 1.332 Euro für Verheiratete
mit zwei Kindern festgesetzt. Bis zu 238 Euro gibt es als Zuschuss,
den Rest als Darlehen.
Die Weiterbildungskosten werden übrigens unabhängig von
vorhandenem Einkommen und Vermögen gefördert. Wer die Prüfung
besteht, bekommt ein Viertel seines Darlehens für Prüfung und
Weiterbildung auf Antrag erlassen. Noch günstiger wird es für
Geförderte, die sich selbstständig machen und im Anschluss an die
Weiterbildung einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellen. In
diesem Fall wird ein weiteres Drittel der Schulden erlassen.
Details zur Förderhöhe, den Darlehenskonditionen und der
Anrechnung von Einkommen lassen sich auf einer Internet-Seite des
Bundesbildungsministeriums ( www.meister-bafoeg.info ) nachlesen.
Dort finden sich auch Beispielrechnungen, die die komplizierten
Anrechnungsregeln anschaulich machen. Außerdem gibt es auf der Seite
auch die Antragsformulare, die entweder direkt am Bildschirm
ausgefüllt oder ausgedruckt werden können.
dapd.djn/T2012071603462/rog/K2120
(Berlin)