Wer sein Auto für einige Monate nicht benötigt,
kann eine sogenannte Ruheversicherung abschließen. Damit bleibt der
Wagen auch dann versichert, wenn es nicht zugelassen ist. Damit die
Versicherung bei einem Einbruch ins Auto zahlen muss, ist es dann
auch nicht Voraussetzung, dass das Auto an einem speziell
gesicherten Ort abgestellt wird. Das hat das Oberlandesgericht
Karlsruhe (Az.
Karlsruhe (dapd). Wer sein Auto für einige Monate nicht benötigt,
kann eine sogenannte Ruheversicherung abschließen. Damit bleibt der
Wagen auch dann versichert, wenn es nicht zugelassen ist. Damit die
Versicherung bei einem Einbruch ins Auto zahlen muss, ist es dann
auch nicht Voraussetzung, dass das Auto an einem speziell
gesicherten Ort abgestellt wird. Das hat das Oberlandesgericht
Karlsruhe (Az.: 12 U 196/11) entschieden.
Es reicht vielmehr, wenn der Besitzer das Fahrzeug auf einem
Privatgrundstück so parkt, dass es nicht bewegt werden kann,
urteilten die Richter.
dapd.djn/T2012122001168/ome/K21290/rad
(Karlsruhe)