Wer als Selbstständiger in den kommenden drei
Jahren eine größere Anschaffung plant, kann bereits frühzeitig
Steuern sparen. 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten
können vorab steuerlich abgesetzt werden. Das gilt nach einer
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 48/10) auch dann,
wenn die Investition bei Abgabe der Steuererklärung bereits getätigt
wurde.

München (dapd). Wer als Selbstständiger in den kommenden drei
Jahren eine größere Anschaffung plant, kann bereits frühzeitig
Steuern sparen. 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten
können vorab steuerlich abgesetzt werden. Das gilt nach einer
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 48/10) auch dann,
wenn die Investition bei Abgabe der Steuererklärung bereits getätigt
wurde.

Die Finanzverwaltung lehnte die Anerkennung des
Investitionsabzugsbetrages in diesem Fall bisher ab. Die obersten
Finanzrichter urteilten jedoch, dass für die Berücksichtigung die
Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres maßgeblich ist. Wer also Ende
2011 eine Anschaffung geplant hat und für das Jahr 2011 einen
Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, kann das auch dann
tun, wenn er die Steuererklärung erst im Juli 2012 abgibt und die
Investition dann bereits getätigt ist.

dapd.djn/T2012071903049/ome/K2120/rad

(München)