Eine europaweite Regelung zu Winterreifen gibt
es bislang nicht. „Deshalb sollte man sich vor der Reise erkundigen,
was jeweils erlaubt und vorgeschrieben ist“, sagt David Plättner vom
Reifenhersteller Dunlop in Karlsruhe.

Karlsruhe (dapd). Eine europaweite Regelung zu Winterreifen gibt
es bislang nicht. „Deshalb sollte man sich vor der Reise erkundigen,
was jeweils erlaubt und vorgeschrieben ist“, sagt David Plättner vom
Reifenhersteller Dunlop in Karlsruhe.

In der Schweiz besteht nach Angaben des Reifenherstellers
grundsätzliche Winterreifenpflicht. Allerdings kann es bei einem
Unfall, der nachweislich auf die falsche Bereifung zurückzuführen
ist, Probleme mit der Kfz-Versicherung geben. Schneeketten und
Spikes sind optional, können aber durch Schilder vorgeschrieben
werden. Das gilt auch für Allrad-Fahrzeuge.

Spikesreifen sind in der Schweiz vom 1. November bis 30. April
erlaubt, aber nicht auf Autobahnen. Ausnahmen sind der San
Bernardino-Tunnel und der St. Gotthard-Tunnel. Bei Nutzung von
Schneeketten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern
pro Stunde, bei Spikes von 80 Kilometern pro Stunde. Fahrzeuge
müssen am Heck mit einem entsprechenden
Höchstgeschwindigkeitszeichen gekennzeichnet sein.

„In Österreich besteht bei Schnee, Matsch oder Eis
Winterreifenpflicht (1. November bis 15. April), auch für
Transitreisende“, nennt Andreas Hölzel vom ADAC die Regelungen im
Nachbarland. Er macht zugleich auf eine Besonderheit aufmerksam: „Ob
Winterreifen notwendig sind, beurteilen in der Praxis die
österreichischen Polizisten.“

Spikesreifen sind in Österreich von Anfang Oktober bis Ende Mai
für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger bis 1,8
Tonnen Achslast erlaubt.

Zwtl.: Winterreifenpflicht erstmals in Luxemburg

Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Frankreich. Eine
entsprechende Bereifung kann aber auf Gebirgsstraßen durch Schilder
angeordnet werden; dies gilt auch für Schneeketten auf
schneebedeckten Straßen. Die Verwendung von Spikes ist in Frankreich
von Anfang November bis Ende März erlaubt, wobei es Verschiedenes zu
beachten gibt. Ähnliche Bestimmungen herrschen in Italien.

In Belgien und den Niederlanden sind Winterreifen ein unbekanntes
Thema und Spikes gar verboten. „Wer allerdings in den belgischen
Ardennen einmal einen Wintereinbruch miterlebt hat, wird auf die
Saisonpneus nicht verzichten wollen“, sagt Vincenzo Lucà vom TÜV
Süd. Im Großherzogtum Luxemburg müssen Autos – erstmals in diesem
Jahr – bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif mit
Winterreifen (M+S) bestückt sein.

Zwtl.: Ausnahmen für Touristen

In Finnland ist vom 1. Dezember bis Ende Februar die Verwendung
von Winterreifen generell Pflicht. Die vorgeschriebene
Mindestprofiltiefe liegt bei drei Millimetern. Die Regelung gilt für
ausländische Fahrzeuge ebenfalls. In Norwegen und Schweden sind auch
Winterreifen vorgeschrieben, Touristen sind davon allerdings nicht
betroffen. In Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht.

Wer im Winter nach Polen fährt, darf dies ohne Winterreifen tun.
Da es jedoch auf dem Land kaum Winterdienste gibt, geht man ohne
Winterreifen unnötige Risiken ein. In Ungarn wiederum müssen
Autofahrer in der Wintersaison stets Schneeketten griffbereit haben,
um bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Fahrt noch
fortsetzen zu dürfen. Urlaubern, die in dieser Zeit keine
Schneeketten mit sich führen, kann unter Umständen die Einreise
verwehrt werden.

Die allgemeine Winterreifenpflicht in Tschechien gilt vom 1.
November bis 31. März. Befindet sich auf der Straße eine
geschlossene Schneedecke, Eis oder Raureif oder kann aufgrund der
Witterung mit einer derartigen Wettersituation gerechnet werden,
sind Winterreifen vorgeschrieben.

dapd.djn/T2012101501519/nom/K2120/mwa

(Karlsruhe)