Der Karneval spaltet die Nation: Während sich
unzählige Bundesbürger mit Begeisterung ins närrische Treiben
stürzen, nehmen andere Reißaus und fahren lieber zum Skifahren.
Beide Fraktionen, Faschingsfans wie -muffel, sollten bei ihren
Vergnügungen immer ausreichend Versicherungsschutz dabei haben, rät
Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).

München (dapd). Der Karneval spaltet die Nation: Während sich
unzählige Bundesbürger mit Begeisterung ins närrische Treiben
stürzen, nehmen andere Reißaus und fahren lieber zum Skifahren.
Beide Fraktionen, Faschingsfans wie -muffel, sollten bei ihren
Vergnügungen immer ausreichend Versicherungsschutz dabei haben, rät
Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Sowohl
ausgelassenes Feiern als auch Stürze auf der Piste, vor allem im
Ausland, werden sonst schnell zum Finanzrisiko.

Eine Privathaftpflicht-Police ist für Liebhaber der Fastnacht wie
auch für Brettl- und Eislauffans oberstes Gebot – ein absolutes
Muss, auch außerhalb der Saison. Der Schutz greift, wenn ein Bürger
bei anderen Schäden verursacht.

Zum Beispiel rund um die tollen Tage: Schnell ist mit der
Zigarette ein Loch in das historische Kostüm des Gegenübers
gebrannt. Ohne Versicherung kann das Missgeschick teuer werden. Wer
beim Schunkeln im Gedränge des Rosenmontagsumzugs die Nachbarin
umschubst, hat oft die Folgen eines Personenschadens am Hals. Bei
einer ernsthaften Verletzung muss der Verursacher dem Geschädigten
schlimmstenfalls eine lebenslange Rente zahlen. In solchen Fällen
springt dann die Privathaftpflicht ein.

Ohne diese Absicherung kann auch der Winterurlaub schnell zum
Finanzrisiko werden – unabhängig davon, ob der Skifahrer selbst
verletzt wird oder ein anderer zu Schaden kommt. „Die finanziellen
Folgen können sich auf sechs- bis siebenstellige Beträge summieren,
ganz abgesehen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, sagt Kay
Rodegra, Reiserechtler und Lehrbeauftragter an der Universität
Trier. Schon ein Beinbruch könne Tausende Euro kosten.

Zwtl.: Kein Pardon bei Alkohol

Ist ein nicht versicherter Skifahrer am Zusammenstoß mit einem
anderen Schuld, muss er aus eigener Tasche für die Folgen aufkommen.
Zu bezahlen sind ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld,
Verdienstausfall und Schadenersatz. Bei einem Todesfall wird der
Unfallverursacher in der Regel mit hohen Ersatzansprüchen der
Hinterbliebenen konfrontiert.

Umgekehrt gilt: Wer von einem Nichtversicherten auf der Piste
über den Haufen gefahren wird, braucht einen langen Atem, bis
finanzielle Ansprüche geltend gemacht sind und Geld fließt, wie
Rodegra betont. Ist ein nicht ausreichend abgesicherter
Selbstständiger betroffen, kann ihn der unverschuldete Skiunfall an
den Rand des Ruins führen. Da hilft auch eine
Rechtsschutzversicherung meist nicht, an Geld zu kommen.

Vorsicht bei zu viel Alkohol: Wer auf der Piste wie auch im
Faschingstrubel betrunken Schäden verursacht, steht in der Regel
ohne Versicherungsschutz da. Das gilt auch für Alkohol am Steuer.
Verunglückt ein angetrunkener Karnevalist oder Wintersportler mit
seinem Auto, reguliert der Kfz-Versicherer zwar den Schaden des
anderen. Aber er beruft sich auf die Trunkenheitsklausel und kann
den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse bitten und mehr. Bei
absoluter Fahruntüchtigkeit zahlt die Vollkaskoversicherung gar
nichts.

Zwtl.: Nie ohne Auslandskrankenversicherung

Sinnvoll sind auch eine Unfall- und eine
Berufsunfähigkeitsversicherung, im Faschingstreiben wie auf der
Piste. Letztere kommt für eine Rente auf, wenn ein Geschädigter
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Unfallpolice steht für
eine Einmalzahlung oder ebenfalls eine Rente gerade.

Für Faschingsmuffel, die über die Grenze nach Österreich,
Italien, in die Schweiz, die USA oder nach Kanada zum Wintersport
fahren, ist eine extra Auslandsreisekrankenversicherung ein
absolutes Muss – für gesetzlich wie privat Krankenversicherte.
Andernfalls sitzen sie im Notfall schnell auf vielen Hundert Euro
für medizinische Behandlungen.

Denn deutsche Patienten werden bei Skiunfällen nur gegen Bares
und Vorkasse behandelt. Wieder zu Hause erstatten die Kassen
lediglich nach Regelsatz. Den Rest muss der verletzte Wintersportler
selbst zahlen. Neben Behandlungskosten und Krankentransport nach
Hause übernimmt die Versicherung häufig auch die Bergungskosten.

Die eigene Gesundheit gehört immer besser abgesichert als teure
Skier oder Schlittschuhe. Wer unbedingt sein Skigerät versichern
will, sollte wissen: Schnappen sich Langfinger die Skiausrüstung,
die vor der Tür im Schnee steckt, während der Besitzer drinnen beim
Jagertee sitzt, zahlt der Versicherer nichts. Dafür greift die
normale Hausratpolice auch im Ausland, falls Diebe ins Hotelzimmer
einbrechen und Gepäck mitgehen lassen.

dapd.djn/T2013020750088/bj/K2120/mwa

(München)