Wer ein Flugticket im Internet bucht, bekommt
oft eine kostenpflichtige Reiserücktrittsversicherung aufgedrängt,
die er aktiv abwählen müsste, um keinen Vertrag zu schließen. Ein
solches Aufdrängen von Versicherungsleistungen ist unzulässig, wie
der Europäische Gerichtshof entschied.

Luxemburg (dapd). Wer ein Flugticket im Internet bucht, bekommt
oft eine kostenpflichtige Reiserücktrittsversicherung aufgedrängt,
die er aktiv abwählen müsste, um keinen Vertrag zu schließen. Ein
solches Aufdrängen von Versicherungsleistungen ist unzulässig, wie
der Europäische Gerichtshof entschied.

In dem Fall hatte ein Online-Anbieter bei der Flugbuchung nicht
nur Steuern und Gebühren, sondern auch automatisch eine
Reiserücktrittsversicherung in den Preis eingerechnet. Um diese
Option auszuschlagen, mussten die Kunden diese Versicherung erst
aktiv abwählen. Nach Meinung des Gerichts müssen Kunden die
Möglichkeit haben, Zusatzleistungen wie Versicherungen ausdrücklich
auszuwählen – und nicht nur eine voreingestellte Auswahl ablehnen zu
können.

(Aktenzeichen: EuGH Rechtssache C-112/11; Amtsgericht Halle 93 C
3280/11)

dapd.djn/T2012082302235/ome/K2120/ph

(Luxemburg)