Auto- und Motorradfahrer müssen ab Sonntag (1.
Juli) in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt
ebenso für Besucher des Landes. Die Prüfgeräte müssen der
französischen Norm (NF-Zertifikat) entsprechen. Darauf weist der
ADAC in München hin. Neben Einwegtestern auf chemischer Basis sind
auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen.
München (dapd). Auto- und Motorradfahrer müssen ab Sonntag (1.
Juli) in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester mitführen. Das gilt
ebenso für Besucher des Landes. Die Prüfgeräte müssen der
französischen Norm (NF-Zertifikat) entsprechen. Darauf weist der
ADAC in München hin. Neben Einwegtestern auf chemischer Basis sind
auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen.
Da laut ADAC die für Frankreich zugelassenen Tester in
Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich sein
werden, rät der Autoclub, die Prüfgeräte direkt nach der Einreise
nach Frankreich zu kaufen. Bei einer Kontrolle in Frankreich müsse
ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden.
„Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken
erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro“, sagt
ADAC-Mitarbeiterin Katharina Bauer. Reisende müssten allerdings erst
ab November mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle
keinen Schnelltester vorweisen könnten.
Mit der Regelung will die französische Regierung gegen die
steigende Zahl von Alkoholunfällen vorgehen. Statistiken zufolge ist
bei fast einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich
Alkohol die Ursache.
Kann man kein Testgerät vorweisen, droht nach der neuen
Vorschrift ein Bußgeld von elf Euro. Die Autofahrer sollen durch die
Tests im Handschuhfach dazu gebracht werden, sich selbst vor dem
Losfahren auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Vorgeschrieben ist die
Benutzung des Tests allerdings nicht.
In Frankreich gilt, ebenso wie in Deutschland, eine
0,5-Promille-Grenze, für Busfahrer sind es 0,2 Promille. Alkohol am
Steuer wird mit Geldbußen ab 135 Euro geahndet.
dapd.djn/T2012062701494/nom/K2120/mwa
(München)