Wer mit 0,55 Promille einen Autounfall baut,
muss damit rechnen, dass der Kaskoversicherer seine Entschädigung
kürzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf hervor (Aktenzeichen: I-4 U 101/10).
Düsseldorf (dapd). Wer mit 0,55 Promille einen Autounfall baut,
muss damit rechnen, dass der Kaskoversicherer seine Entschädigung
kürzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf hervor (Aktenzeichen: I-4 U 101/10). Die Richter werteten
die Trunkenheitsfahrt auch bei einem Blutalkoholgehalt unterhalb des
Grenzwertes von 0,8 Promille als grob fahrlässig und ließen eine
Kürzung des Schadenersatzes um ein Viertel zu.
dapd.djn/T2012081003030/ome/k2120/ph
(Düsseldorf)