Wer auf einem eisglatten Bahnsteig ausrutscht,
kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR
59/11) Schadensersatz von der Deutschen Bahn verlangen. Das
Unternehmen ist demnach verpflichtet, für sichere Züge und für einen
sicheren Zugang zu ihren Zügen zu sorgen.

Karlsruhe (dapd). Wer auf einem eisglatten Bahnsteig ausrutscht,
kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR
59/11) Schadensersatz von der Deutschen Bahn verlangen. Das
Unternehmen ist demnach verpflichtet, für sichere Züge und für einen
sicheren Zugang zu ihren Zügen zu sorgen.

In dem Fall war eine Frau auf dem eisglatten Bahnsteig gestürzt
und hatte sich das Handgelenk gebrochen. Die Bahn wollte nicht
zahlen und wies darauf hin, dass sie die Reinigung über mehrere
Stationen auf einen Subunternehmer übertragen hatte. Die
Bundesrichter urteilten dagegen, dass die Bahn die Verantwortung für
die Sicherheit ihrer Bahnsteige nicht abwälzen darf. Damit kann die
Betroffene von der Bahn Schadensersatz fordern.

dapd.djn/T2012112302217/ome/K2120/rad

(Karlsruhe)