Bau- und Handwerksfirmen sind verpflichtet, ihren
Auftraggebern mit einer sogenannten Unternehmererklärung zu
bestätigen, dass bei energetischen Sanierungen die Auflagen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten wurden. Bauherren und
Hausbesitzer sollten diese Erklärung unbedingt einfordern, rät der
Verband Privater Bauherren (VPB).

Berlin (dapd). Bau- und Handwerksfirmen sind verpflichtet, ihren
Auftraggebern mit einer sogenannten Unternehmererklärung zu
bestätigen, dass bei energetischen Sanierungen die Auflagen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten wurden. Bauherren und
Hausbesitzer sollten diese Erklärung unbedingt einfordern, rät der
Verband Privater Bauherren (VPB).

Sie hätten ein Recht darauf, denn sie müssten als Eigentümer
nachweisen können, dass sie die Anforderungen der EnEV erfüllen. Ein
einfacher Satz unter der Rechnung reiche dafür schon aus: „Die
ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung.“
Keinesfalls müssten sich Hausbesitzer mit Rechnungen abspeisen
lassen, in denen „U-Werte“ oder andere Details aufgelistet seien.
Denn diese technischen Begriffe seien für Laien nicht
nachvollziehbar.

dapd.djn/T2013032601086/kaf/K2120/mwo

(Berlin)