Nachbarn müssen den Lärm von Baustellen werktags bis
22.00 Uhr hinnehmen. Das gelte auch am Samstag, der ebenfalls ein
Werktag ist, informiert Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte vom TÜV
Rheinland. Wer aber sonntags oder nach 22.00 Uhr von lauten Bohr-
und Stemmgeräuschen beschallt wird, kann das Ordnungsamt um Abhilfe
bitten.
Köln (dapd). Nachbarn müssen den Lärm von Baustellen werktags bis
22.00 Uhr hinnehmen. Das gelte auch am Samstag, der ebenfalls ein
Werktag ist, informiert Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte vom TÜV
Rheinland. Wer aber sonntags oder nach 22.00 Uhr von lauten Bohr-
und Stemmgeräuschen beschallt wird, kann das Ordnungsamt um Abhilfe
bitten.
Werden durch die Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude,
Wohnung oder Inventar beschädigt, besteht ein Schadenersatzanspruch.
Beispielsweise, wenn durch starke Erschütterungen Risse im Mauerwerk
entstehen oder sich verzogene Türen nicht mehr schließen lassen.
Allerdings liegt die Beweislast für die entstandenen Schäden beim
Geschädigten. Der ist auf der sicheren Seite, wenn er vor einer
Baumaßnahme von einem unabhängigen Gutachter eine Beweissicherung
vornehmen lässt. „Wird ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der
Regel nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einer
gütlichen Einigung“, sagt Zerfaß.
dapd.djn/T2012083002963/kaf/K2120/mwo
(Köln)