Banken dürfen von ihren Privatkunden keine
Bearbeitungsgebühren für Kredite fordern. Das geht aus einem jetzt
rechtskräftig gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden
hervor, auf das die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag in
Leipzig aufmerksam gemacht hat. Die Sparkasse Chemnitz habe die
Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof
zurückgezogen.
Leipzig (dapd). Banken dürfen von ihren Privatkunden keine
Bearbeitungsgebühren für Kredite fordern. Das geht aus einem jetzt
rechtskräftig gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden
hervor, auf das die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag in
Leipzig aufmerksam gemacht hat. Die Sparkasse Chemnitz habe die
Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof
zurückgezogen.
Die Kreditinstute verlangen den Angaben zufolge seit Jahren
zusätzlich zu den Kreditzinsen auch Bearbeitungsgebühren. Begründet
würden diese häufig mit dem Beratungsaufwand und der
Bonitätsprüfung. Die Verbraucherschützer erklärten, dadurch würden
sich die Institute Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse
seien, vom Kunden bezahlen lassen.
(Oberlandesgericht Dresden, Aktenzeichen: 8 U 562/11)
(Zusammenfassung bis 1800, 30 Zeilen)
dapd.djn/T2012082402876/abj/mwo
(Leipzig)