Fahranfänger, die ihre Führerscheinprüfung bereits
mit 17 Jahren ablegen und an dem Sicherheitsprogramm „Begleitetes
Fahren ab 17“ teilnehmen, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres
von vielen Versicherern wie 23-Jährige behandelt, mit entsprechenden
Schadensfreiheitsrabatten oder ähnlichen Vergünstigungen. Darauf
macht das Verbraucherportal toptarif.de in Berlin aufmerksam.
Berlin (dapd). Fahranfänger, die ihre Führerscheinprüfung bereits
mit 17 Jahren ablegen und an dem Sicherheitsprogramm „Begleitetes
Fahren ab 17“ teilnehmen, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres
von vielen Versicherern wie 23-Jährige behandelt, mit entsprechenden
Schadensfreiheitsrabatten oder ähnlichen Vergünstigungen. Darauf
macht das Verbraucherportal toptarif.de in Berlin aufmerksam.
Preisnachlässe für die Fahranfänger gebe es hierbei in der Regel
sowohl bei einer Absicherung über die Eltern als auch beim Abschluss
einer eigenen Police. „Je nach versichertem Fahrzeug und
Lebenssituation lassen sich die Kfz-Prämien durch das begleitete
Fahren um bis zu 20 Prozent pro Jahr senken“, erklärt
Versicherungsexpertin Janine Pentzold.
dapd.djn/T2012092800723/nom/K2120/mwa
(Berlin)