Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit
geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert
zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner
Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied
das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11).

Celle (dapd). Vorsicht vor Dieben ist auch bei der Arbeit
geboten. Wer etwa seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert
zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl des Wagens von seiner
Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. Das entschied
das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 10 U 1292/11). In dem
Fall hatte eine Frau den Autoschlüssel im unabgeschlossenen Büro
liegenlassen, wo er entwendet wurde. Später wurde der Wagen mit dem
erbeuteten Schlüssel gestohlen und stark beschädigt.

Die Versicherung wollte den Schaden nur zum Teil zahlen. Damit
bekam sie vor Gericht recht. Die Versicherte habe fahrlässig
gehandelt, weil sie es versäumt habe, den Autoschlüssel
wegzuschließen, entschieden die Richter.

Das Gericht wollte auch den Einwand nicht gelten lassen, dass in
dem Bürogebäude zum Zeitpunkt des Diebstahls keine Besuchszeit mehr
war, so dass die Frau möglicherweise nicht damit rechnen musste,
bestohlen zu werden. Tatsächlich war es Fremden durchaus möglich,
das Gebäude zu betreten und die Schlüssel an sich zu nehmen, wie das
Gericht argumentierte.

dapd.djn/T2012091201828/ome/K2120/mhs

(Celle)