Für viele ist es ein Horror-Szenario: Sie können
nicht mehr arbeiten und sind berufsunfähig, das Einkommen fällt weg
– und die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen. Dieses
Risiko lässt sich mit dem richtigen Vertrag aber deutlich senken.

Berlin (dapd). Für viele ist es ein Horror-Szenario: Sie können
nicht mehr arbeiten und sind berufsunfähig, das Einkommen fällt weg
– und die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen. Dieses
Risiko lässt sich mit dem richtigen Vertrag aber deutlich senken.

Hilfreich sind etwa Verträge, die Leistungen möglichst schnell
bewilligen. So sehen gute Policen heute Leistungen vor, wenn der
Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr in der Lage
ist, seinen Beruf auszuüben. Schlechte Verträge haben dagegen eine
längere Frist von bis zu zwei Jahren.

Ebenfalls im Vorteil sind Versicherte, wenn die Feststellung der
Berufsunfähigkeit an die Einstufung in Pflegestufen gekoppelt ist.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen vor, dass die Rente
gezahlt wird, wenn mindestens die Pflegestufe I festgestellt wird.

Ein besonderer Knackpunkt im Streit mit einer Versicherung um
eine mögliche Rente ist die Frage der Verweisung. Ältere Verträge
sehen, wie auch Einsteigertarife heute, immer noch eine abstrakte
Verweisung vor, die der Versicherung erlaubt, den Versicherten im
Ernstfall auf fast jeden Beruf zu verweisen – egal, ob er für sie
tatsächlich infrage kommt oder nicht. Und von diesem Recht machen
die Versicherer rege Gebrauch.

Es ist deshalb auf jeden Fall ein Vertrag sinnvoll, der nur eine
konkrete Verweisung erlaubt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
könnte die Rentenzahlung dann nur für den Fall ablehnen, dass der
Leistungsnehmer tatsächlich in einem Beruf arbeitet, der dem
bisherigen in puncto Einkommen und sozialem Status ebenbürtig ist.

Zwtl.: Schwierige Gesundheitsfragen

Findet der Versicherer im Kleingedruckten keine Möglichkeit die
Rentenzahlung zu verhindern, wird der Antrag häufig genauer unter
die Lupe genommen. Dann werden vor allem die Gesundheitsfragen
überprüft. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherten
eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwerfen
kann, darf sie den Vertrag auflösen. Der Versicherungsschutz
entfällt damit rückwirkend, der Versicherte bekommen keinen Cent.

Aber auch hier hat der Versicherte es in der Hand, für Klarheit
zu sorgen. Wenn bei Vertragsschluss ernsthaftere gesundheitliche
Einschränkungen bestehen, sollten diese offen zugegeben werden. Beim
beantworten aller Fragen sollte nichts beschönigt oder verschweigen
werden.

Zudem sollte der Versicherte dem Anbieter auf jeden Fall
anbieten, bei seinem Arzt Auskünfte einzuholen. Das reduziert das
Risiko erheblich, später wegen falscher Gesundheitsangaben keine
Rente zu bekommen.

Zwtl.: Die Rente wird nicht für ewig gezahlt

Grundsätzlich gilt, dass Berufsunfähigkeitsrenten solange gezahlt
werden, wie der Versicherte berufsunfähig ist. Das bedeutet aber
auch, dass die Versicherung den Leistungsnehmer erneut untersuchen
und ihm den Status aberkennen darf, wenn sich sein
Gesundheitszustand bessert. Die Rente muss dann nicht mehr gezahlt
werden.

Für diesen Fall sollten Versicherte darauf achten, dass die
Berufsunfähigkeitsversicherung den Wiedereinstieg in den Job
erleichtert, etwa indem sie eine Wiedereingliederungshilfe zahlt. Im
besten Fall ist das eine zwölffache Monatsrente. So haben Betroffene
einen finanziellen Rahmen, wenn sie wieder ins Berufsleben
einsteigen.

dapd.djn/T2012102402284/ome/K2120/rad

(Berlin)