Seit 2010 waren alleinstehende Unternehmer
steuerlich besonders belastet, wenn sie mehrere Betriebs-Pkw hatten.
Denn obwohl sie in aller Regel nur ein Fahrzeug privat nutzen
konnten, mussten sie für alle Wagen die private Nutzung nach der
Ein-Prozent-Methode versteuern. Für die Zukunft und für alle noch
offenen Fälle soll nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums
(BStBl. 2012 I S.

Berlin (dapd). Seit 2010 waren alleinstehende Unternehmer
steuerlich besonders belastet, wenn sie mehrere Betriebs-Pkw hatten.
Denn obwohl sie in aller Regel nur ein Fahrzeug privat nutzen
konnten, mussten sie für alle Wagen die private Nutzung nach der
Ein-Prozent-Methode versteuern. Für die Zukunft und für alle noch
offenen Fälle soll nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums
(BStBl. 2012 I S. 1099) jetzt die alte Junggesellen-Regelung wieder
eingeführt werden, nach der nur ein Fahrzeug pauschal versteuert
werden muss.

Gelten soll die Regelung in allen Fällen, in denen der
Unternehmer glaubhaft machen kann, dass ihm nicht alle Pkw im
Unternehmen zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Das kann etwa
bei den Vorführwagen eines Autohändlers der Fall sein oder bei einer
Autovermietung mit mehreren Verleihfahrzeugen. In diesen Fällen muss
der Unternehmer dann nur noch die private Nutzung für das Fahrzeug
mit dem höchsten Listenpreis versteuern.

dapd.djn/T2013013001292/ome/K2120/rad

(Berlin)