Wer in seinem Unternehmen einen Firmenwagen hat,
muss die private Nutzung meist versteuern. Etwas anderes gilt
allerdings, wenn private Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den
betrieblichen in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Dann
ist der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung nach Einschätzung
des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VIII R 42/09 ) widerlegt.
München (dapd). Wer in seinem Unternehmen einen Firmenwagen hat,
muss die private Nutzung meist versteuern. Etwas anderes gilt
allerdings, wenn private Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den
betrieblichen in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Dann
ist der Anscheinsbeweis für eine private Nutzung nach Einschätzung
des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VIII R 42/09 ) widerlegt.
Zwar werden Dienstfahrzeuge meist auch privat genutzt, wenn diese
Nutzung erlaubt ist. Unterscheiden Dienst- und Privatfahrzeuge sich
aber kaum, kann nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass
ein Dienstfahrzeug auch privat gefahren wird. In einem solchen Fall
müsste der Steuerzahler die private Nutzung nicht ausschließen,
sondern das Finanzamt müsste sie beweisen.
dapd.djn/T2013020801254/ome/K2120/rad
(München)