Berlin (dapd). Ob verloren, vergessen oder geklaut: Wenn das Handy abhandenkommt, muss rasch gehandelt werden. "Nachdem man per Anruf getestet hat, ob das Handy nicht doch irgendwo in der Nähe ist, sperrt man nach einem Verlust am besten sofort die SIM-Karte. Dann können andere nicht auf die eigenen Kosten das Telefon nutzen", sagt Rafaela Möhl vom Onlinemagazin "teltarif.de". Dafür sollten Handybesitzer die Hotline ihres Mobilfunk-Anbieters griffbereit haben. Oft handele es sich um die allgemeine Sperr-Nummer 116 116. Zudem sei meist auch die Angabe eines zuvor festgelegten Passwortes und der Kundennummer erforderlich.
Genauso wichtig sei es, den Verlust schnell bei der Polizei zu anzeigen. Denn falls Fremde mit dem Mobiltelefon Missbrauch betreiben, könne der Besitzer so belegen, dass das Gerät bereits als gestohlen gemeldet war. Damit das Handy eindeutig identifiziert werden kann, müsse bei der Polizei die sogenannte IMEI-Nummer angegeben werden. "Sie lässt sich auf dem Handy im Telefonie-Menü über die Tastenkombination *#06# abfragen und steht auch auf der Originalverpackung", sagt Möhl.
Handydaten in der Cloud lagern
Mit Blick auf einen möglichen Verlust sei es zudem ratsam, die auf dem Handy gespeicherten Daten regelmäßig zu sichern. Eine Software für das Daten-Backup werde oft mit dem Gerät mitgeliefert oder könne im Internet heruntergeladen werden. Alternativ lassen sich die Handydaten wie etwa private Adressbücher mittels eines Cloud-Dienstes zentral auf einem Server im Internet speichern. Bei aktuellen Smartphones steht "teltarif.de" zufolge dafür je nach Betriebssystem meist bereits ein konkreter Dienst zur Verfügung. Wegen der teils großen Datenmengen sollten Handybesitzer zum Übertragen ihrer Daten statt des Mobilfunk-Netzes eine WLAN-Schnittstelle verwenden.
Eine Chance, den Standort eines verloren gegangenen Handys ausfindig zu machen, bieten Ortungsdienste. Sie werden den Angaben zufolge teilweise direkt von den Netzbetreibern oder Handy-Herstellern angeboten. Wer sein Gerät auf diese Weise gefunden hat, sollte die Information an die Polizei weitergeben.
dapd
