In der Kfz-Versicherungsbranche sind auf breiter
Front die Preise angehoben worden. Autofahrer können in vielen
Fällen allerdings auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung
wechseln und dabei Geld sparen. Nach Angaben des ADAC steht jedem
Autofahrer eine außerordentliche Kündigung nach dem 30. November zu,
wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein Schadensfall hierfür
die Ursache ist.

München (dapd). In der Kfz-Versicherungsbranche sind auf breiter
Front die Preise angehoben worden. Autofahrer können in vielen
Fällen allerdings auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung
wechseln und dabei Geld sparen. Nach Angaben des ADAC steht jedem
Autofahrer eine außerordentliche Kündigung nach dem 30. November zu,
wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein Schadensfall hierfür
die Ursache ist.

„Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen
zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder
leistungsstärkeren Anbieter zu suchen“, sagt ADAC-Sprecher Jochen
Oesterle in München. Er verweist darauf, dass „die
Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten
Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren
Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden“.

Ein Sonderkündigungsrecht bestehe zudem, wenn die Versicherung
durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden
sei. Autofahrer sollten sich deshalb das Schreiben ihrer
Versicherung genau anschauen. Wichtig ist laut Oesterle, dass der
Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug auf die
Beitragserhöhung nimmt, ansonsten könne die Kündigung abgelehnt
werden.

Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung
dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung sollte der
Versicherungsnehmer generell per Einschreiben mit Rückschein
abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei
einem anderen Anbieter versichern.

Bei einem Wechsel des Versicherers sollte man jedoch nicht nur
auf einen günstigen Beitrag achten, sondern ebenso die
Versicherungsleistungen vergleichen. Möglicherweise hat auch der
aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist
als der bestehende.

dapd.djn/T2012120500531/nom/K2120/mwa

(München)