Der Herbst ist da und mit ihm auch die
Herbststürme. Mögliche Folgen für Autofahrer sind Hagelkörner und
verbeulte Autos. Trifft es das eigene Auto, stellt sich die Frage,
ob diese Schäden versichert sind. Im nächsten Schritt geht es darum,
welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.

Henstedt/Ulzburg (dapd). Der Herbst ist da und mit ihm auch die
Herbststürme. Mögliche Folgen für Autofahrer sind Hagelkörner und
verbeulte Autos. Trifft es das eigene Auto, stellt sich die Frage,
ob diese Schäden versichert sind. Im nächsten Schritt geht es darum,
welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.

Im Grundsatz gilt nach Auskunft des Bundes der Versicherten:
Wurde ein Kraftfahrzeug durch Sturm oder Hagel beschädigt, springt
die Teilkaskoversicherung ein. Besteht nur eine
Kfz-Haftpflichtversicherung, muss der Betroffene den Schaden aus
eigener Tasche zahlen. Bei der Regulierung von Hagelschäden ist bei
der Wahl der Reparaturmethode jedoch Vorsicht geboten.

Der Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung weist
darauf hin, dass bei Hagelschäden grundsätzlich die technisch beste
und für den Werterhalt des Fahrzeuges unkritischste Methode
eingesetzt werden sollte. Das ist in der Praxis meist die sogenannte
sanfte Instandsetzung.

Bei diesem Verfahren werden Dellen durch Ziehen und Drücken
zurückverformt. Die werksseitige Lackierung bleibt hierbei erhalten.
Wird dagegen das Verfahren „Vorziehen zum Lackieren“ gewählt, werden
die Dellen nicht restlos beseitigt, sondern nur teilweise
vorgezogen. Die verbliebenen Unebenheiten werden durch Füllmasse,
Schleifen und Überlackieren ausgeglichen.

Durch diese Methode könnten für den Fahrzeugbesitzer aber
erhebliche Nachteile wie Preisabschläge beim Wiederverkauf,
Farbabweichungen in der Metallic-Lackierung oder Nachzahlungen bei
der Leasingrückgabe entstehen, warnen Fachleute. Versicherte sollten
sich deshalb von ihrer Versicherung nicht auf diese
Regulierungsmöglichkeit verweisen lassen.

dapd.djn/T2012101202696/ome/K2120/mhs

(Henstedt/Ulzburg)