Bei Überlandfahrten kennen viele Autofahrer die
Crux, wenn sie meist früh am Morgen oder in den Abendstunden
unverhofft in eine Nebelbank tauchen. „Sinkt die Sicht auf weniger
als 50 Meter, sollte die Nebelschlusslampe leuchten und die
Tachonadel nur maximal diesen Tempowert anzeigen“, rät Ulrich Köster
vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.

Bonn (dapd). Bei Überlandfahrten kennen viele Autofahrer die
Crux, wenn sie meist früh am Morgen oder in den Abendstunden
unverhofft in eine Nebelbank tauchen. „Sinkt die Sicht auf weniger
als 50 Meter, sollte die Nebelschlusslampe leuchten und die
Tachonadel nur maximal diesen Tempowert anzeigen“, rät Ulrich Köster
vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.
„Orientierung auf der Autobahn gibt der Abstand zwischen zwei
Leitpfosten, nicht der zum vorausfahrenden Fahrzeug.“

Wird eine Nebelschlussleuchte bei unerheblicher Sichtbehinderung
eingeschaltet oder bei Sichtweiten über 50 Meter, drohen 35 Euro
Verwarnungsgeld. Viel tiefer in die Tasche greifen muss, wer bei
Nebel das Abblendlicht nicht eingeschaltet hat. Drei Punkte im
Flensburger Verkehrsregister und 60 Euro sind die Quittung für
solches Fehlverhalten.

Sehen und gesehen werden heiße es eben auch bei Tag, mahnt
ZDK-Experte Köster. Tagfahrlicht oder Abblendscheinwerfer erhöhten
die Erkennbarkeit, saubere Gläser und korrekt eingestellte
Scheinwerfer sowieso.

dapd.djn/T2012121900569/nom/K2120/mwa

(Bonn)