Stuttgart (dapd). Vom Zeitschriftenabo bis zur Lebensversicherung – die Angebotspalette der Telefonwerber ist breit. Ob die Person am anderen Ende der Leitung Interesse an ihren Produkten hat, interessiert sie meist herzlich wenig. "Wer sich durch solche Anrufe belästigt fühlt, sollte am besten einfach auflegen", rät Harald Schmidt von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Darüber hinaus sollte man Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers notieren. "Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Solche Maßnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen", betont Schmidt. Daher könne man sich über den Anrufer bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur beschweren.
Auch wenn der Anruf nicht gewünscht war: "Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig", warnt der Kriminalrat. Allerdings könne man die meisten Verträge, die auf diese Weise zustande gekommen sind, innerhalb einer Frist von 14 Tagen rückgängig machen. "Auch wenn man lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat und dann anschließend eine Auftragsbestätigung erhält, gilt: Sofort handeln und den Auftrag widerrufen", betont Harald Schmidt.
Um nicht ins Visier von Telefonwerbern zu geraten, empfiehlt der Experte, niemals der Nutzung der privaten Telefonnummer zu Werbezwecken zuzustimmen. "Wer versehentlich seine Zustimmung gegeben hat, kann diese jederzeit – auch telefonisch – widerrufen", sagt Schmidt. Grundsätzlich sei es ratsam, bei der Herausgabe der privaten Telefonnummer vorsichtig zu sein und etwa bei Gewinnspielen oder einem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten anzugeben.
Weitere Informationen im Internet unter polizei-beratung.de, Rubrik "Themen und Tipps – Betrug – Unerlaubte Werbeanrufe".
Hinweis: Einige Verbraucherzentralen führen derzeit eine Umfrage durch, um herauszufinden, welches Ausmaß die Belästigung durch Werbung am Telefon hat. Betroffene sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit unerlaubten und betrügerischen Werbeanrufen in einem Fragebogen einzutragen – etwa auf der Internetseite vz-rlp.de/umfrage-telefonwerbung. Die Aktion läuft bis zum 16. September.
dapd