Wer Geld von der Unfallversicherung haben
möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei
belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem
Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen
Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht
ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes
führte.
Düsseldorf (dapd). Wer Geld von der Unfallversicherung haben
möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei
belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem
Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen
Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht
ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes
führte. Er hielt aber eine seit Jahren bestehende massive
Leberschädigung für die wahrscheinlichere Todesursache, ohne sich
mit Gewissheit festlegen zu wollen.
In einem solchen Fall müsse die Unfallversicherung nicht zahlen,
entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 9 U
140/10). Denn bei zwei denkbaren Geschehensabläufen, von denen einer
nicht versichert ist, sei der Nachweis des Versicherungsfalls vom
Versicherten nicht erbracht, erklärten die Richter zur Begründung.
Die Versicherung dürfe die Leistung daher zu Recht verweigern.
dapd.djn/T2012091802296/ome/K2120/mhs
(Düsseldorf)