Bei einem Wildunfall zahlt die
Teilkaskoversicherung, wenn das Auto mit Haarwild kollidiert ist.
Darauf macht Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in
Henstedt-Ulzburg aufmerksam. Dazu gehören Damwild, Feldhasen oder
Füchse.
Henstedt-Ulzburg (dapd). Bei einem Wildunfall zahlt die
Teilkaskoversicherung, wenn das Auto mit Haarwild kollidiert ist.
Darauf macht Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in
Henstedt-Ulzburg aufmerksam. Dazu gehören Damwild, Feldhasen oder
Füchse.
Weiche ein Autofahrer einem großen Tier aus, müsse die
Versicherung auch zahlen, weil damit möglicherweise ein erheblicher
Personen- oder Sachschaden vermieden worden sei. Mittlerweile böten
viele Gesellschaften eine Erweiterung ihrer Verträge an, so dass
auch bei Schäden durch andere Tiere wie Kuh, Schaf oder Hund
reguliert werde.
dapd.djn/T2012101601374/nom/K2120/mwa
(Henstedt-Ulzburg)