Für den Verlust eines gemeinsamen Koffers bei
einer Flugreise kann jeder der betroffenen Passagiere von der
Fluggesellschaft einzeln eine Entschädigung verlangen. Das entschied
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Luxemburg (dapd). Für den Verlust eines gemeinsamen Koffers bei
einer Flugreise kann jeder der betroffenen Passagiere von der
Fluggesellschaft einzeln eine Entschädigung verlangen. Das entschied
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Ein
Reisender könne von der Airline „Schadenersatz für den Verlust
seiner Gegenstände fordern, die sich in einem von einem Mitreisenden
aufgegebenen Gepäckstück befunden haben“, heißt es in dem Urteil.

In dem Fall waren auf einem Iberia-Flug von Barcelona nach Paris
die beiden Koffer einer vierköpfigen Familie verloren gegangen. Die
vier Reisenden verlangten von Iberia Schadenersatz in Höhe von 1.100
Euro pro Person, also insgesamt 4.400 Euro.

(Urteil in der Rechtssache C-410/11)

dapd.djn/T2012112200630/dmu/mwa

(Luxemburg)