Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kommt wohl kaum
jemand noch am Internet vorbei. Mehr als 90 Prozent der
Gebrauchtwagen werden inzwischen dort gehandelt, und unbestreitbar
bietet die Suche im Web viele Vorteile. So kann man sich einen guten
Überblick über Angebot und Preisgefüge verschaffen.

München (dapd). Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kommt wohl kaum
jemand noch am Internet vorbei. Mehr als 90 Prozent der
Gebrauchtwagen werden inzwischen dort gehandelt, und unbestreitbar
bietet die Suche im Web viele Vorteile. So kann man sich einen guten
Überblick über Angebot und Preisgefüge verschaffen. „Schnäppchen
aber lassen sich dabei nur noch selten machen“, dämpft Andreas
Halupczok vom TÜV Süd in München Hoffnungen auf den ultimativen
Kauf. In den großen Internetbörsen seien die Preise sehr ähnlich.

Oberstes Gebot beim Kauf per Mausklick ist laut Halupczok, das
Angebot immer genau auf Plausibilität zu untersuchen. Im Netz
klafften Realität und Schöne-Bilder-Welt oft auseinander.

Zwtl.: Vorab alle Angaben klären

Wer im Web stöbert, findet in einigen Regionen ein Überangebot an
Fahrzeugen bestimmter Marken. Werksangehörige stellen sie ein, was
wiederum zu niedrigeren Preisen führt. Die Mitarbeiter der
Autohersteller und -Importeure erhalten vielfach sehr hohe Rabatte
auf Neuwagen und finanzieren so den Kauf ihres neuen Fahrzeugs. Für
Interessenten bedeutet dies allerdings, eine Inzahlungnahme ist
meist nicht möglich.

Bei den diversen Offerten wimmelt es oft von Kürzeln wie Dachr.,
DR für Dachreling oder eFH für elektrische Fensterheber. „Bevor sich
Interessenten auf den Weg zu einer Besichtigung machen, sollten alle
im Inserat genannten Angaben geklärt sein“, rät Hans-Ulrich Sander
vom TÜV Rheinland und nennt ein Beispiel: alle KD. Das soll heißen,
dass alle Kundendienste regelmäßig durchgeführt wurden. „Wirklich
aussagekräftig ist aber nur ein lückenloses Serviceheft“, sagt der
TÜV-Fachmann.

Noch besser sei es, wenn die dazugehörigen Rechnungen der
Servicearbeiten vorliegen, bestenfalls von einem Kfz-Meisterbetrieb.
„Einträge vom Besitzer selbst sind ohne Belang“, betont Sander. Vor
einer Besichtigung sollte man also nachfragen, ob ein lückenlos
geführtes Serviceheft vorliegt. Das gelte auch für den letzten
Prüfbericht von Haupt- und Abgasuntersuchung, der bei der Zulassung
vorgelegt werden muss.

Auf einen weiteren Punkt, der vor einer langen Anreise geklärt
sein sollte, macht GTÜ-Mitarbeiter Hans-Jürgen Götz aufmerksam:
„Unbedingt nach Vorschäden fragen.“ Wichtig sei es, die
Formulierungen „Unfallfreiheit“ und „ohne Vorbeschädigungen durch
Unfall oder sonstige Beschädigungen“ schriftlich im Vertrag zu
fixieren. Der Hinweis „ohne erkennbare Unfallschäden“ reiche nicht
aus. Im Falle eines Vorschadens empfiehlt der Fachmann, die
Reparaturbelege sich aushändigen zu lassen – zur Vorlage beim
Wiederverkauf.

Zwtl.: Nach Gründen für Verkauf fragen

„Weicht der Anbieter beim Unfallthema schon am Telefon aus,
Finger weg“, empfiehlt TÜV-Fachmann Halupczok. Zudem solle man sich
erkundigen, warum der Wagen verkauft werde. „Wird gedruckst, Angebot
wechseln“, rät Halupczok. Wichtig sei, dass Verkäufer und letzter
eingetragener Vorbesitzer identisch seien, sonst habe man es
vielleicht mit einem Händler zu tun, der die Gewährleistungspflicht
umgehen wolle.

Am Wunschfahrzeug angekommen, heißt es, kühlen Kopf zu bewahren
und sich nicht blenden zu lassen. Als Erstes sollte die
Fahrgestellnummer des Gebrauchtwagens mit den Fahrzeugpapieren
verglichen werden. So merkt der Verkäufer gleich, dass der
Interessent Sachverstand mitbringt. Respekt erzeugt auch, wer sich
alle Fragen notiert und die erforderlichen Nachweise vorlegen lässt.

Zwtl.: Schlüssel als Stolpersteine

Skepsis bereitet erfahrungsgemäß die Kilometerlaufleistung. Wie
weit das Auto wirklich schon gefahren ist, machen die Einträge im
Serviceheft plausibel. Die Angabe „abgelesener km-Stand laut Tacho“
im Vertrag sagt nichts über die Gesamtfahrleistung aus. Der Rat des
TÜV-Experten lautet: „Besser ist der Vertragszusatz, dass die
Gesamtfahrleistung dem angezeigten km-Stand laut Tacho entspricht.“

Erhöhter Verschleiß von Pedalgummis, Lenkradummantelung oder
Türgriffen sind mögliche Hinweise auf eine hohe Laufleistung. In
diesem Zusammenhang sollte unbedingt gefragt werden, ob der Wagen
noch den Originalmotor hat. Wurde ein Austauschaggregat eingebaut,
sollten dazu lückenlos Belege und Rechnungen vorliegen. Kfz-Betriebe
vermerken diese Arbeiten im Serviceheft.

Ein oft übersehener Stolperstein beim Gebrauchtwagenkauf ist das
Kapitel Fahrzeugschlüssel. „Alle Originalschlüssel müssen
vorliegen“, sagt Halupczok. Fehlen Schlüssel, gefährde man etwa im
Fall eines Fahrzeugdiebstahls später den eigenen
Versicherungsschutz.

dapd.djn/T2012091000421/nom/K2120/mwa

(München)