Wer seiner Versicherung zur Prüfung der
Berufsunfähigkeit gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert die
Ablehnung seiner Ansprüche. Das geht aus einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: Celle 8 U 3/12). Die
Vorlage gefälschter Unterlagen stelle eine Obliegenheitsverletzung
dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, entschied das
Gericht.

Celle (dapd). Wer seiner Versicherung zur Prüfung der
Berufsunfähigkeit gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert die
Ablehnung seiner Ansprüche. Das geht aus einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: Celle 8 U 3/12). Die
Vorlage gefälschter Unterlagen stelle eine Obliegenheitsverletzung
dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, entschied das
Gericht. Dabei muss der Versicherer seinen Kunden nicht einmal über
die Folgen einer solchen Obliegenheitsverletzung aufklären. Er kann
die Leistung ohne Vorankündigung verweigern.

dapd.djn/T2012091101254/ome/K2120/mhs

(Celle)