„Berufsunfähig!“ Schon das Wort reicht aus, um
wohl jedem Arbeitnehmer einen gehörigen Schrecken einzujagen. Aber
was bedeutet die ärztliche Diagnose „Berufsunfähigkeit“ eigentlich
für den Arbeitnehmer?
Elmshorn (dapd). „Berufsunfähig!“ Schon das Wort reicht aus, um
wohl jedem Arbeitnehmer einen gehörigen Schrecken einzujagen. Aber
was bedeutet die ärztliche Diagnose „Berufsunfähigkeit“ eigentlich
für den Arbeitnehmer?
Gemeint ist damit die dauerhafte oder zumindest langfristige
Beeinträchtigung der Berufsausübung durch eine Krankheit, einen
Unfall oder die Invalidität. Das heißt: Wer berufsunfähig ist, kann
vielleicht noch arbeiten, aber er kann seinen bisherigen Beruf nicht
mehr ausüben.
Zwtl.: Staatliche Hilfen: Fehlanzeige?
Früher ist eine solche Situation ein Fall für die gesetzliche
Rentenversicherung gewesen. Heute aber ist der Invaliditätsschutz,
den der Staat gewährt, sehr beschränkt. Denn ihn bekommen nur
diejenigen, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Das heißt: Nur dann
wird bei Berufsunfähigkeit überhaupt eine Rente gezahlt.
Allerdings ist sie oft sehr klein, was eine private Absicherung
notwendig macht. Für alle nach dem 2.1.1961 Geborenen gibt es vom
Staat bei einer reinen Berufsunfähigkeit überhaupt kein Geld mehr.
Die gesetzliche Rentenversicherung würde nur einspringen, wenn der
Betroffene in gar keinem Beruf mehr arbeiten könnte.
Zwtl.: Private Absicherung ist Pflicht
Die staatliche Absicherung ist also mehr als lückenhaft. Sie
bietet auch keine ausreichende Rentenhöhe im Fall der Fälle.
Privater Schutz muss deshalb dringend vereinbart werden. Die private
Berufsunfähigkeitsversicherung sieht eine Rentenzahlung vor, wenn
man in seinem tatsächlich ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Das ist immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer in Deutschland
der Fall. Hauptursachen dafür sind psychische Erkrankungen. Hinzu
kommen Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe sowie
Krebserkrankungen. Weitere Gründe einer Berufsunfähigkeit sind laut
Statistik Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Nervenerkrankungen.
Die Höhe der Rente aus einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung legen die Versicherten nach ihren
eigenen Vorstellungen und gemäß dem ihnen zur Verfügung stehenden
Budget fest. Dynamische Verträge und Nachversicherungsgarantien
erlauben es, die Rente im Laufe des Lebens nach oben anzupassen.
Zwtl.: Wer sollte sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit
absichern?
Grundsätzlich sollte sich jeder, der von seinem Einkommen lebt,
gegen Berufsunfähigkeit absichern. Und das gilt nicht nur für
körperlich hart arbeitende Menschen, bei denen das Risiko einer
Invalidität auf der Hand liegt. Die Liste der Ursachen zeigt, dass
es auch jeden Bürokaufmann treffen kann. Niemand sollte also auf den
Schutz verzichten, nur weil er sich nicht für betroffen hält.
Aber selbst für Menschen ohne eigenes Einkommen kann eine
Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein: Etwa bei einer
Hausfrau, die im Falle der Berufsunfähigkeit weder den Haushalt noch
die Kinder betreuen kann und professionelle Hilfe braucht.
Auch in diesem Fall bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung
wertvolle finanzielle Unterstützung. Die beste Beratung liefern
Makler oder Honorar-Berater, die sich mit den Vor- und Nachteilen
der besten Tarife auf dem Markt auskennen.
Zwtl.: Was tun, wenn ich gesundheitlich angeschlagen bin?
So weit die Theorie. In der Praxis stellt sich die Sachlage oft
anders da. Wer bereits gesundheitlich schwerer angegriffen ist,
bekommt oft keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder kann sie nur
zu erschwerten Konditionen abschließen.
Deshalb sollte man möglichst viele Anträge parallel stellen, um
nicht nach einer Ablehnung durch einen Versicherer automatisch auch
von allen anderen abgelehnt zu werden, was oft der Fall ist.
Alternativ kann man zudem einen Makler einschalten, der eine anonyme
Voranfrage stellt. So erfährt der Interessent, welche Versicherung
einen aufnehmen würde. Zugleich muss er Ablehnungen nicht angeben.
dapd.djn/T2012100201885/ome/K2120/mhs
(Elmshorn)