Privatversicherte erhalten von ihren Anbietern jedes
Jahr eine Bescheinigung mit der Höhe der steuerlich absetzbaren
Beiträge. Das Portal geldtipps.de weist jedoch darauf hin, dass
diese oft falsch seien. Anders als in den Bescheinigungen vermerkt,
könnten sehr wohl die gesamten Beiträge absetzbar sein – und nicht
nur der Beitragsanteil, der auf die sogenannte Basisabsicherung
entfällt.
Köln (dapd). Privatversicherte erhalten von ihren Anbietern jedes
Jahr eine Bescheinigung mit der Höhe der steuerlich absetzbaren
Beiträge. Das Portal geldtipps.de weist jedoch darauf hin, dass
diese oft falsch seien. Anders als in den Bescheinigungen vermerkt,
könnten sehr wohl die gesamten Beiträge absetzbar sein – und nicht
nur der Beitragsanteil, der auf die sogenannte Basisabsicherung
entfällt.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Versicherte geringe
Beiträge zahlt, die auf das Jahr gerechnet unter der Höchstgrenze
von 1.900 Euro für alleinstehende oder 2.800 Euro für Verheiratete
liegen. In diesem Fall dürfen Steuerzahler zusätzlich
Versicherungsprämien absetzen, bis die Grenzen erreicht sind.
Zahlt ein Steuerzahler also beispielsweise lediglich 100 Euro im
Monat für seine private Basis-Krankenversicherung und weitere 50
Euro für den privaten Versicherungsschutz, kann er zusätzlich zur
Jahresprämie auch die 600 Euro für den privaten Vollschutz geltend
machen. Damit wäre der gesamte Beitrag steuerlich absetzbar und
nicht nur der Schutz, der auf die Basisabsicherung entfällt.
dapd.djn/T2012120401890/ome/K2120/rad
(Köln)