Der Bundesgerichtshof entscheidet am (heutigen)
Dienstag darüber, ob Passagiere bei Flugausfällen wegen
Pilotenstreiks Ausgleichszahlungen erhalten. Zwei Reisende haben die
Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihr Flug von Miami nach
Deutschland im Oktober 2010 wegen eines Pilotenstreiks annulliert
worden war.

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof entscheidet am (heutigen)
Dienstag darüber, ob Passagiere bei Flugausfällen wegen
Pilotenstreiks Ausgleichszahlungen erhalten. Zwei Reisende haben die
Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihr Flug von Miami nach
Deutschland im Oktober 2010 wegen eines Pilotenstreiks annulliert
worden war.

Die deutschen Gerichte urteilten bisher unterschiedlich, ob in
solchen Fällen eine Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Passagier
fällig wird. Während das Landgericht Frankfurt am Main davon
ausging, dass ein Pilotenstreik ein unabwendbares Ereignis
darstellt, das keine Zahlungspflicht auslöst, kam das Landgericht
Köln zur gegenteiligen Auffassung.

Das Europarecht sprach Flugreisenden erstmals 2004
Ausgleichszahlungen bei großen Flugverspätungen und Flugausfällen
zu. Bei für die Airline unabwendbaren Ereignissen entfällt aber die
Ausgleichszahlung.

dapd.djn/T2012082151248/uk/mar

(Karlsruhe)