Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am (heutigen)
Mittwoch über die Haftung von Erben für die Mietschulden eines
Verstorbenen entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter
Wolfgang Ball nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am (heutigen)
Mittwoch über die Haftung von Erben für die Mietschulden eines
Verstorbenen entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter
Wolfgang Ball nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.
Im Streitfall sollte die Tochter die ausstehende Miete für ihren
verstorbenen Vater bezahlen. Der Mann war Mieter einer Wohnung in
Nürnberg. Das Mietverhältnis endete erst nach Ablauf der
Kündigungsfrist von drei Monaten nach dessen Tod. Neben den
ausstehenden drei Monatsmieten verlangten die Vermieter, eine
Gesellschaft, die Kosten für Schönheitsreparaturen,
Schadensbeseitigung und Räumungsarbeiten. Insgesamt sollte die
Tochter rund 7.700 Euro bezahlen.
Sie machte geltend, dass ihr Vater nichts hinterlassen habe. Sie
hafte nach dem Gesetz aber nur in Höhe des Nachlasswerts. Mit ihrem
eigenen Vermögen müsse sie nicht für Schulden aufkommen. Der BGH
muss nun entscheiden, ob die Haftung eines Erben auch bei
Mietschulden auf den Nachlasswert begrenzt ist.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 68/12)
dapd.djn/T2013012300462/uk/mwa
(Karlsruhe)