Deutsche Anleger können nach einem Beschluss
des Bundesgerichtshofs (BGH) Ratingagenturen auf Schadenersatz
verklagen. Mit der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung
erhält ein Rentner aus Norddeutschland die Möglichkeit, gegen die
US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) vorzugehen.
Karlsruhe (dapd). Deutsche Anleger können nach einem Beschluss
des Bundesgerichtshofs (BGH) Ratingagenturen auf Schadenersatz
verklagen. Mit der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung
erhält ein Rentner aus Norddeutschland die Möglichkeit, gegen die
US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) vorzugehen. Der im Internet
veröffentlichte Beschluss des BGH sagt allerdings nichts über die
Erfolgsaussichten der Klage aus.
Der Anleger hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank
Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft. Nach seinen Angaben
hatte er sich dabei auch auf die Bewertung der Ratingagentur
verlassen, die die Papiere positiv mit der Note „A+“ bewertet hatte.
Der Kläger macht geltend, dass sich schon damals Probleme
abgezeichnet hätten und fordert deshalb Schadenersatz von S&P.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 282/11)
(BGH-Beschluss im Internet: http://url.dapd.de/yz7NZ7 )
dapd.djn/T2013011701051/uk/rad/mwa
(Karlsruhe)