Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag
darüber verhandelt, ob ein Fluggast eine Ausgleichszahlung erhält,
wenn ihm ein Anschlussflug wegen noch nicht umgeladenen Gepäcks
verweigert wurde.
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag
darüber verhandelt, ob ein Fluggast eine Ausgleichszahlung erhält,
wenn ihm ein Anschlussflug wegen noch nicht umgeladenen Gepäcks
verweigert wurde. In der Verhandlung wurde deutlich, dass der BGH
voraussichtlich im Sinne des Klägers entscheiden wird, der von der
niederländischen Fluggesellschaft KLM eine Ausgleichszahlung von 600
Euro wegen Nichtbeförderung verlangt.
Er und acht Mitreisende hatten eine Pauschalreise zur
Karibikinsel Curacao gebucht, wobei der Hinflug per KLM am 7.
Februar 2009 von München über Amsterdam nach Curacao gehen sollte.
Doch der Zubringerflug kam erst mit 20-minütiger Verspätung in
Amsterdam an. Die Reisenden hätten es zwar noch rechtzeitig
innerhalb der Einstiegszeit zum Anschlussflug geschafft. Ihnen wurde
jedoch in Amsterdam die Mitnahme verweigert, weil ihr Gepäck noch
nicht in das Flugzeug nach Curacao umgeladen sei. Die getrennte
Beförderung von Passagieren und Gepäck sei ein Sicherheitsrisiko,
hieß es. Die Reisenden wurden daher erst am Folgetag nach Curacao
geflogen.
Die Vorinstanzen hatten die Zahlungsklage abgewiesen. Der 10.
Zivilsenat des BGH wollte noch am Nachmittag über die Revision des
Klägers urteilen.
(Zusammenfassung bis 1400, 35 Zeilen)
dapd.djn/T2012082851447/dmu/pon
(Karlsruhe)