Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH)
mehrere Lebensversicherungs-Klauseln für ungültig erklärt. Der BGH
entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass vom Versicherer Generali
verwendete Klauseln zur Kündigung bei Kapitallebensversicherungen
und privaten Rentenversicherungen unwirksam seien. Geklagt hatte die
Verbraucherzentrale Hamburg.

Karlsruhe/Hamburg (dapd). Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH)
mehrere Lebensversicherungs-Klauseln für ungültig erklärt. Der BGH
entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass vom Versicherer Generali
verwendete Klauseln zur Kündigung bei Kapitallebensversicherungen
und privaten Rentenversicherungen unwirksam seien. Geklagt hatte die
Verbraucherzentrale Hamburg. Nach ihren Angaben geht es um
Bestimmungen, die seit Herbst 2001 von Generali und in ähnlicher
Form „von fast allen anderen Versicherungsunternehmen“ verwendet
worden seien.

Kunden hätten dadurch wegen einer nachteiligen Verrechnung von
Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe bei
vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung – dem sogenannten
Stornoabzug – oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag verloren.

Versicherte hätten nun Anspruch auf Rückerstattung nicht
ausgezahlter Beträge. „Das Urteil setzt ein weiteres Signal für die
gesamte Versicherungsbranche“, sagte der Geschäftsführer der
Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. „Wir schätzen die
Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden
erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro“, betonte
Hörmann.

Bereits im Juli 2012 war als erster Versicherer der Deutsche Ring
in gleicher Sache vom Bundesgerichtshof verurteilt worden.

(AZ: BGH IV ZR 202/10)

dapd.djn/T2012101752506/dmu/pon

(Karlsruhe/Hamburg)