Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere
Klauseln zu den Nebenkosten in Gewerbemietverträgen gekippt. In dem
am Freitag bekannt gewordenen Urteil beanstandeten die Bundesrichter
eine Vereinbarung, nach der die Kosten für einen „Centermanager“ auf
den Ladenmieter umgelegt werden sollten.

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere
Klauseln zu den Nebenkosten in Gewerbemietverträgen gekippt. In dem
am Freitag bekannt gewordenen Urteil beanstandeten die Bundesrichter
eine Vereinbarung, nach der die Kosten für einen „Centermanager“ auf
den Ladenmieter umgelegt werden sollten. Der Klausel fehle es an
Transparenz, denn der Tätigkeitsbereich des Managers sei nicht
erfasst, heißt es zur Begründung.

Auch der allgemeine Posten „Versicherungen“ ist laut BGH
ungültig. Die Klausel sei „inhaltlich unklar, weil sie dem Mieter
keine Anhaltspunkte dafür biete, (…) Art und Höhe der
möglicherweise auf ihn zukommenden Versicherungskosten abschätzen zu
können,“ heißt es in dem Urteil.

Schließlich muss auch bei technischen Wartungskosten
sichergestellt sein, dass der Mieter eines Ladengeschäfts in einem
Einkaufszentrum nicht für alle Wartungskosten im Center einzustehen
habe.

Dem Urteil lag ein Rechtsstreit aus dem Raum Halle zugrunde.

(Zusammenfassung bis 15.00 Uhr, 35 Zeilen)

dapd.djn/T2012112301485/uk/pon

(Karlsruhe)