Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Dienstag
(28. August, 9.00 Uhr) eine mögliche Ausgleichszahlung für einen
Fluggast, dem ein Anschlussflug wegen noch nicht umgeladenen Gepäcks
verweigert wurde. Der Kläger verlangt von der niederländischen
Fluggesellschaft KLM eine Ausgleichszahlung von 600 Euro wegen
Nichtbeförderung.
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Dienstag
(28. August, 9.00 Uhr) eine mögliche Ausgleichszahlung für einen
Fluggast, dem ein Anschlussflug wegen noch nicht umgeladenen Gepäcks
verweigert wurde. Der Kläger verlangt von der niederländischen
Fluggesellschaft KLM eine Ausgleichszahlung von 600 Euro wegen
Nichtbeförderung.
Er und acht Mitreisende hatten eine Pauschalreise zur
Karibikinsel Curacao gebucht, wobei der Hinflug per KLM am 7.
Februar 2009 von München über Amsterdam nach Curacao gehen sollte.
Doch der Zubringerflug kam erst mit 20-minütiger Verspätung in
Amsterdam an. Die Reisenden hätten es zwar noch rechtzeitig
innerhalb der Einstiegszeit zum Anschlussflug geschafft. Ihnen wurde
jedoch in Amsterdam die Mitnahme verweigert, weil ihr Gepäck noch
nicht in das Flugzeug nach Curacao umgeladen sei. Die getrennte
Beförderung von Passagieren und Gepäck sei ein Sicherheitsrisiko,
hieß es. Die Reisenden wurden daher erst am Folgetag nach Curacao
geflogen.
Die Vorinstanzen hatten die Zahlungsklage abgewiesen. Der 10.
Zivilsenat des BGH verhandelt nun über die Revision des Klägers.
dapd.djn/T2012082851447/dmu/mwa
(Karlsruhe)