Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch
erstmals über Klagen geschädigter Anleger gegen den englischen
Lebensversicherer Clerical Medical verhandelt. Der Termin der
Urteilsverkündung wird am Mittwochnachmittag bekannt gegeben.

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch
erstmals über Klagen geschädigter Anleger gegen den englischen
Lebensversicherer Clerical Medical verhandelt. Der Termin der
Urteilsverkündung wird am Mittwochnachmittag bekannt gegeben.

Da in Deutschland über 1.000 Anleger gegen das britische
Unternehmen klagen, werden die BGH-Urteile mit Spannung erwartet.

Der Versicherer hatte in den Jahren 2000/2001 mit Renditen von
acht Prozent geworben. Anleger leisteten Einmalzahlungen von
teilweise über 200.000 Euro, die oft kreditfinanziert waren und in
einen Anlagepool flossen. Der Versicherer stellte den Versicherten
hohe Auszahlungen pro Quartal in Aussicht. Als das Zinsniveau sank,
wurde jedoch das eingezahlte Kapital abgeschmolzen, um die
versprochenen Auszahlungen leisten zu können. Der BGH muss jetzt
rechtskräftig entscheiden, ob und welche Ansprüche die Anleger gegen
Clerical Medical haben.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 122/11, 151/11, 164/11,
271/10, 286/10)

dapd.djn/T2012071152090/uk/mwo

(Karlsruhe)