Verbraucher können grundsätzlich Schadenersatz
verlangen, wenn der Internetanschluss ausfällt. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil
entschieden.
Karlsruhe (dapd). Verbraucher können grundsätzlich Schadenersatz
verlangen, wenn der Internetanschluss ausfällt. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil
entschieden.
Die Nutzung von Internet und der E-Mailadresse gehöre heutzutage
auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage, urteilte der BGH. Falle
das Internet durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters aus,
könne der Kunde grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall
verlangen. Verfüge der Kunde allerdings über ein Handy mit
Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen.
Zur Höhe des Schadenersatzes traf der III. Zivilsenat aber keine
Entscheidung.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12)
(Zusammenfassung bis 1500, 30 Zeilen)
dapd.djn/T2013012452011/uk/mwa
(Karlsruhe)