Der Bundesgerichtshof wird erst am 20.
September über eine umstrittene Werbung des Molkereiunternehmens
Ehrmann entscheiden. Das teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit.
Es geht darum, ob Ehrmann für seinen Früchtequark „Monsterbacke“ mit
dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ werben darf.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Slogan
für „irreführend“.
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof wird erst am 20.
September über eine umstrittene Werbung des Molkereiunternehmens
Ehrmann entscheiden. Das teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit.
Es geht darum, ob Ehrmann für seinen Früchtequark „Monsterbacke“ mit
dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ werben darf.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Slogan
für „irreführend“. Denn es werde nicht darauf hingewiesen, dass der
Früchtequark im Vergleich zu Milch „erheblich“ mehr Zucker enthalte.
Die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hatte vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Erfolg. Die Kunden nähmen an, der
Verzehr des bei Kindern beliebten Früchtequarks habe ähnliche
Vorteile für die Ernährung wie ein Glas Milch, aber keine Nachteile.
Doch die lägen gerade darin, dass der Früchtequark eine größere
Menge Zucker enthalte, erklärte das OLG.
Dagegen legte die Ehrmann AG Revision ein, über die der 1.
Zivilsenat des BGH am Donnerstag verhandelt hatte. Für ihr Urteil
brauchen die Bundesrichter nun aber noch zwei Monate Zeit.
(AZ: I ZR 36/11)
dapd.djn/T2012071301119/dmu/pon
(Karlsruhe)