Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in
einem Musterverfahren über die Klage einer geschädigten Anlegerin
der insolventen Accessio AG gegen die DAB Bank verhandelt. Die
Klägerin hatte Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Schleswig eingelegt, das ihre Schadenersatzklage über rund
46.000 Euro gegen die Direktbank abgewiesen hatte. Der 11.

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in
einem Musterverfahren über die Klage einer geschädigten Anlegerin
der insolventen Accessio AG gegen die DAB Bank verhandelt. Die
Klägerin hatte Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Schleswig eingelegt, das ihre Schadenersatzklage über rund
46.000 Euro gegen die Direktbank abgewiesen hatte. Der 11.
Zivilsenat des BGH will sein Urteil am 19. März verkünden, wie ein
Gerichtssprecher am Nachmittag mitteilte.

Die Klägerin hatte wie Tausende andere Kunden beim
Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch Geld auf einem gut verzinsten
Tagesgeldkonto angelegt. Das Konto wiederum wurde bei der DAB Bank
geführt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies und
verkaufte mehr als 40.000 Kunden zusätzlich hochriskante
Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314 Millionen Euro in diese Papiere
investiert. Accessio ging in Insolvenz, und die Kunden blieben auf
den Verlusten sitzen.

Das OLG Schleswig befand, dass die DAB Bank weder wegen
fehlerhafter Anlageberatung noch wegen Verletzung vertraglicher
Warn- oder Hinweispflichten aus dem Depotvertrag in Anspruch
genommen werden könne. Dagegen verurteilte das OLG München die DAB
Bank im Juni erstmals zu einer Schadenersatzzahlung. Gegen dieses
Urteil legte die Direktbank Revision ein. Insgesamt ist mindestens
ein Dutzend solcher Fälle beim BGH anhängig, wie der Vorsitzende
Richter Ulrich Wiechers sagte.

dapd.djn/T2013020551739/dmu/mwa

(Karlsruhe)