Der Bundesgerichtshof (BGH) will Bauherren
besser vor Kostenexplosionen beim Honorar für die Architekten
schützen. Das zeichnete sich am Donnerstag bei einer mündlichen
Verhandlung in Karlsruhe ab.

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) will Bauherren
besser vor Kostenexplosionen beim Honorar für die Architekten
schützen. Das zeichnete sich am Donnerstag bei einer mündlichen
Verhandlung in Karlsruhe ab.

Ein Bauherr hatte einen Architekten mit der Genehmigungsplanung
für ein Wohnhaus beauftragt. Die vorgelegte Planung wurde aber nicht
realisiert, weil die Baukosten mit etwa 1,6 Millionen Euro doppelt
so hoch lagen, wie der Auftraggeber veranschlagt hatte. Eine
Obergrenze für die Bausumme war aber nicht schriftlich vereinbart
worden. Da sich das Honorar des Architekten nach den Baukosten
richtet, verlangte der Architekt für seine Planung rund 27.800 Euro.

Der BGH will jetzt in letzter Instanz entscheiden, ob ein
Architekt verpflichtete ist, den Kostenrahmen vorher zu ermitteln
und Überschreitungen zu besprechen. Das Urteil sollte noch am
Donnerstag verkündet werden.

dapd.djn/T2013032100631/uk/mwa

(Karlsruhe)