Wer 2012 als Kapitalanleger Verluste einstecken
musste, sollte diese steuerlich anerkennen lassen. Stichtag dafür
ist der 15. Dezember. Darauf weist das Finanzportal biallo.de hin.
Nur noch bis zu diesem Termin können Anleger bei ihrem Onlinebroker
oder ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen.
Schondorf (dapd). Wer 2012 als Kapitalanleger Verluste einstecken
musste, sollte diese steuerlich anerkennen lassen. Stichtag dafür
ist der 15. Dezember. Darauf weist das Finanzportal biallo.de hin.
Nur noch bis zu diesem Termin können Anleger bei ihrem Onlinebroker
oder ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Wer sich seine
Verluste so bescheinigen lässt, dessen Bank schließt die sogenannten
Verlustverrechnungstöpfe – und der Sparer startet 2013 wieder bei
Null. Der Antrag ist kostenlos und meist auch direkt online zu
erhalten.
Wird die Frist doch versäumt, ist aber nichts verloren. Die
Verlustverrechnungstöpfe werden dann im nächsten Jahr weitergeführt.
Verluste werden dann mit den in diesem Kalenderjahr realisierten
abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen verrechnet.
dapd.djn/T2012120601768/ome/K2120/rad
(Schondorf)