In der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der
Wohnungsbrände. Unbeaufsichtigte Kerzen, entflammte Adventsgestecke
und Weihnachtsbäume, aber auch durchgeschmorte Lichterketten sind
die häufigsten Ursachen.

Berlin (dapd). In der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der
Wohnungsbrände. Unbeaufsichtigte Kerzen, entflammte Adventsgestecke
und Weihnachtsbäume, aber auch durchgeschmorte Lichterketten sind
die häufigsten Ursachen.

Viele Brände können verhindert werden, wenn die Bewohner selbst
mehr Vorsorge treffen. Kerzen sollten grundsätzlich in Kerzenhaltern
und Adventsgestecke nur auf schwer entflammbaren Unterlagen aus
Metall oder Keramik aufgestellt werden, empfiehlt der Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe. Für den Notfall sollte immer ein Eimer
Wasser in der Nähe sein. Und natürlich dürfen die Kerzen niemals
unbeaufsichtigt sein.

Fehler werden oft bei der Reparatur von Lichterketten gemacht.
Hier ist es wichtig, defekte Birnen durch solche mit derselben
Wattstärke zu ersetzen, betont der Verband. Denn stärkere Birnen
ziehen mehr Energie, und die dünnen Stromkabel können im
Dauerbetrieb überhitzen und einen Schwelbrand auslösen.

Zwtl.: Kurzschluss mit verheerenden Folgen

Neben unbeaufsichtigten Kerzen gibt es aber noch andere Auslöser
von Bränden, die die Wohnungsinhaber trotz aller Vorsicht oft zu
spät bemerken. Überhitzte Elektrogeräte oder Steckdosen und
Kurzschlüsse im Stand-by-Betrieb werden leicht übersehen. Dabei
können sie verheerende Folgen haben. Häufig entstehen solche Brände
nachts, wenn die Menschen schlafen und den Rauch nicht bemerken.

Dann bewähren sich Rauchmelder. Die schlagen schon bei geringer
Rauchentwicklung Alarm, so dass sich die Bewohner noch rechtzeitig
in Sicherheit bringen können. Rauchmelder sollten mindestens im Flur
jeder Etage sowie an der Schlafzimmerdecke angebracht werden. In
einigen Bundesländern gibt es inzwischen eine Pflicht zur
Installation von Rauchmeldern.

„In der Regel ist der Hauseigentümer für die Installation und
Wartung der Rauchmelder zuständig“, sagt Dietmar Wall, Jurist beim
Deutschen Mieterbund. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es
dazu aber nicht. In manchen Bundesländern kann diese Pflicht den
Mietern übertragen werden. Mieter sollten im Mietvertrag
nachschauen, ob sie eventuell dafür verantwortlich sind.

Zwtl.: Feuerlöscher regelmäßig warten lassen

Da ein Rauchmelder keine riesige Investition darstellt, sind
Mieter gut beraten, selbst welche anzubringen, wenn der Vermieter
das nicht tut. Sie sollten das dem Vermieter mitteilen. Er kann
ihnen die Zustimmung nicht verweigern. Denn die Installation eines
Rauchmelders gehöre zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietwohnung,
urteilte das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 537 C 17077/05).

Für die Installation von Rauchmeldern ist kein großer technischer
Aufwand notwendig. Die batteriebetriebenen Geräte können einfach an
der Decke befestigt werden. Empfehlenswert ist der Einsatz von
Lithiumbatterien, die bis zu zehn Jahre halten.

Kommt es zu einem Brand, ist es wichtig, dass genügend
Feuerlöscher bereitstehen und diese auch in einem funktionstüchtigen
Zustand sind. Für die regelmäßige Wartung ist der Vermieter
verantwortlich. Er hat auch dafür zu sorgen, dass das Gebäude
brandschutztechnisch auf dem aktuellen Stand ist und über zwei
voneinander getrennte Rettungswege verfügt.

Aber auch die Mieter müssen ihren Teil zum Brandschutz beitragen,
indem sie darauf achten, dass Ausgänge, Treppenhäuser und Flure
nicht voll gestellt oder versperrt sind. Denn es kostet die Retter
im Gefahrenfall wertvolle Zeit, solche Hindernisse aus dem Weg zu
räumen.

dapd.djn/T2012111401081/kaf/K2120/mwo

(Berlin)